








Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Breyer GmbH Maschinenfabrik ist bemüht ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.maschinenbau-im-blut.de , karriere.breyer.world und breyer.world .
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseiten sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit §10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- PDFs sind aktuell noch nicht Barrierefrei, werden jedoch in naher Zukunft überarbeitet.
- Es werden auf verschiedenen Seiten JavaScript Elemente verwendet die auf Inhalte der selben Seite verweisen und daher von mancher Software als "broken same-page link" also kaputter Link angesehen werden. Die Links funktionieren jedoch, es handelt sich um einen Anzeigefehler.
- In der Fußzeile gibt es die Möglichkeit die gesammte angezeigte Webseite auszudrucken. Diese Option versteckt sich jedoch hinter einem JavaScript Element, dass nicht unbedingt mit jedem Gerät verwendet werden kann.
- Manche E-Mail Adressen werden mehrfach auf einer Webseite verwendet und werden von mancher Software als "redundant", also gedoppelt oder unnötig bezeichnet, was jedoch nicht der Fall ist.
- Es werden an verschiedenen Stellen JavaScript Elemente verwendet um auf andere Seiten zu verlinken ohne einen Button zu verwenden. Dies kann unter Umständen nicht von jeder Anwendung verwendet werden.
- Durch das Verwenden von TYPO3 als Grundlage dieser Webseite haben manche Links den selben Titel und Inhalt was von verschiedenen Softwares als gedoppelt oder unnötig bemängelt werden könnte.
- Noch nicht alle Videos wurden mit Untertiteln und einem Transkript versehen und stehen damit nicht allen Nutzern qualitativ gleich zur Verfügung.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24.01.2025 erstellt.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 24.01.2025 durchgeführten Selbstbewertung.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 24.01.2025 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontakangaben
Sollte Ihnen etwas auffallen das nicht barrierefrei oder schwer verständlich ist, dann teilen Sie uns dies gerne mit an info@breyer-extr.com. Wir versuchen schnellstmöglich eine Lösung zu erarbeiten.
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseiten nicht barrierefrei zugänglich sind, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.